Vorbemerkungen

Legen Sie diese Hinweise in das Handschuhfach Ihres Autos um gegebenenfalls nachzulesen.

Üben Sie den Umgang mit der ersten Hilfe Ausrüstung im Dunkeln. Legen Sie ein Paar Gummihandschuhe im Erste Hilfe Kasten oben auf, so dass Sie in einer Stresssituation unmittelbar nach einem Unfall nicht suchen müssen und sich sofort gegen durch Blut übertragende Krankheiten schützen können.

Ergänzen Sie dieses Merkblatt mit Telefonnummern und Adressen, die im Falle eines Unfalls informiert werden sollen, sofern Sie nach einem Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert werden müssen.

Führen Sie ein Unfallaufnahmeset im Auto mit, insbesondere bestehend aus Fotoapparat mit Blitzlicht und geladenen Batterien, Maßband, Kreide, Bleistift oder anderen nicht eintrockenbaren Schreibgeräten, Schreibblock, Unfallprotokollen der Versicherungen. Es eignen sich billige digitale Fotoapparate für diese Aufgabe.

Hinweise

Unfallstelle sichern z.B. Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen (nicht zu nahe an der Unfallstelle)

Hat es Verletzte gegeben, wenn nötig unverzüglich Erste Hilfe leisten sowie Krankenwagen und Polizei verständigen.

Bei Personen- oder schweren Sachschäden möglichst nichts an der Unfallstelle verändern, bis die Polizei eintrifft.

Ist der Sachschaden geringfügig, unverzüglich – evtl. nach Kreidezeichnung auf Fahrbahn hinsichtlich der Fahrzeugstände- die Fahrbahn räumen. An Ort und Stelle ein Unfallprotokoll mit Skizze anfertigen (Vordrucke kostenlos bei den Versicherungen erhältlich). Falls möglich, Fotos machen. Die Kosten für einen Film können sich schnell rentieren.

Vor-, Nachnamen und Anschrift von Fahrern, Haltern und insbesondere Zeugen sowie Kennzeichen und Haftpflichtversicherung aller beteiligten Fahrzeuge. Sind ausländische Fahrzeuge beteiligt, lassen Sie sich die Grüne Karte aushändigen. Ist das nicht möglich, notieren Sie sorgfältig alle Angaben zu Fahrer, Halter, Kennzeichen, Versicherer. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen auch Namen, Dienststelle und evtl. Aktenzeichen der aufnehmenden Polizei notieren. Achten Sie auf Eigensicherung. Führen Sie eine
Warnweste mit und ziehen Sie diese sofort nach dem Unfall an. Verlassen Sie die Fahrbahn nach Sicherung der Unfallstelle.

Niemals ein Schuldbekenntnis abgeben, da sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann. Grundsätzlich nur das schildern, was tatsächlich passiert ist. Bei eventuellem Mitverschulden möglichst gar keine Aussage ohne einen Anwalt machen. Der aufnehmende Polizist ist darüber durchaus dankbar, weil er selbst nicht unerhebliche Schreibarbeit spart. „Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts!“

Grundsätzlich so genannten Unfallhelfern misstrauen und insbesondere keine Unterschriften leisten. Auch die Polizei kann Ihnen keinerlei Unterschrift abverlangen.

Muss ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, lassen Sie sich noch an der Unfallstelle schriftlich die hierfür erforderlichen Kosten bestätigen und bestimmen Sie nach Möglichkeit selbst, wohin ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. In diesem Bereich sind viele unseriöse Unternehmen tätig.

Sorgen Sie selbst – ggf. über Ihren Anwalt – dafür, wer den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden begutachtet und überlassen Sie das nicht so ohne weiteres Ihrer Werkstatt, es sei denn, Sie könnten auf deren Beurteilung vertrauen. Ein Gutachter ist erforderlich, wenn der voraussichtliche Schaden über 750,00 € Reparaturkosten betragen wird. Bei geringerem Schaden erstattet Ihnen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten unter Umständen nicht.

Nach jedem Unfall – gleichgültig ob selbst verschuldet oder mitverschuldet oder unverschuldet – sollten Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt aufsuchen.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfall (Vorsicht! die Verschuldensfrage ist gerade im Straßenverkehr wegen der dort bestehenden so genannten Gefährdungshaftung nicht immer einfach zu beurteilen und so mancher hat sich schon über die – letztendlich gerichtlich einzuschätzende – Haftungsverteilung gewundert) steht Ihnen ein Mietwagen grundsätzlich für die Zeit der notwendigen Reparatur oder der vom Sachverständigen geschätzten Wiederbeschaffungsdauer zu. Allerdings nur, wenn Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind und Ihr Fahrzeug nicht noch verkehrssicher ist oder eine Notreparatur die Zeit bis zur vereinbarten tatsächlichen Reparatur überbrücken kann. Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, letztendlich doch auf Kosten sitzen zu bleiben, sprechen Sie bei Zweifeln mit dem Anwalt.

Denken Sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach einem Unfall immer an die Schadensminderungspflicht. Im ungünstigsten Falle müssen Sie alle Kosten anteilig oder voll tragen.