Rechtsanwalt Jens Krautz

Rechtsanwalt Jens Krautz

Seit 1996 habe ich mich als Anwalt auf die Rechtsgebiete Straf- und Verkehrsrecht spezialisiert und mich zum Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht qualifiziert. Hauptsächlich bin ich in folgenden drei Bereichen tätig

Strafrecht – alle Rechtsgebiete als Verteidiger, Zeugenbeistand oder als Nebenklägervertreter
Verkehrsstrafrecht – alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Verkehrszivilrecht – Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen

  • Geboren 1963
  • Abitur 1982
  • Examen 1989
  • nach dem Studium Staatsanwalt
  • Wechsel in die Wirtschaft 1992
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1996
  • Fachanwalt für Strafrecht 2000
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht 2005
  • Ausbildung zum Mediator 2007

Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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