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Vorbemerkungen
Legen Sie diese Hinweise in das
Handschuhfach Ihres Autos um gegebenenfalls nachzulesen.
Üben Sie den Umgang mit
der ersten Hilfe Ausrüstung im Dunkeln. Legen Sie ein Paar Gummihandschuhe im
Erste Hilfe Kasten oben auf, so dass Sie in einer Stresssituation unmittelbar
nach einem Unfall nicht suchen müssen und sich sofort gegen durch Blut übertragende Krankheiten schützen
können.
Ergänzen Sie dieses Merkblatt
mit Telefonnummern und Adressen, die im Falle eines Unfalls informiert werden
sollen, sofern Sie nach einem Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert werden
müssen.
Führen Sie ein
Unfallaufnahmeset im Auto mit, insbesondere bestehend aus Fotoapparat mit
Blitzlicht und geladenen Batterien, Maßband, Kreide, Bleistift oder anderen
nicht eintrockenbaren Schreibgeräten, Schreibblock, Unfallprotokollen der
Versicherungen. Es eignen sich billige digitale Fotoapparate für
diese Aufgabe.
Hinweise
Unfallstelle sichern z.B.
Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen (nicht zu nahe an der
Unfallstelle)
Hat es Verletzte gegeben, wenn
nötig unverzüglich Erste Hilfe leisten sowie Krankenwagen und Polizei
verständigen.
Bei Personen- oder schweren
Sachschäden möglichst nichts an der Unfallstelle verändern, bis die Polizei
eintrifft.
Ist der Sachschaden
geringfügig, unverzüglich - evtl. nach Kreidezeichnung auf Fahrbahn hinsichtlich
der Fahrzeugstände- die Fahrbahn räumen. An Ort und Stelle
ein Unfallprotokoll mit Skizze anfertigen (Vordrucke kostenlos bei den
Versicherungen erhältlich). Falls möglich, Fotos machen. Die Kosten für einen
Film können sich schnell rentieren.
Vor-, Nachnamen und Anschrift
von Fahrern, Haltern und insbesondere Zeugen sowie Kennzeichen und
Haftpflichtversicherung aller beteiligten Fahrzeuge notieren und sich
entsprechend von deren Richtigkeit durch entsprechende Ausweise versichern. Hat
die Polizei den Unfall aufgenommen auch Namen, Dienststelle und evtl.
Aktenzeichen der aufnehmenden Polizei notieren.
Niemals ein Schuldbekenntnis
abgeben, da sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann. Grundsätzlich nur
das schildern, was tatsächlich passiert ist. Bei eventuellem Mitverschulden
möglichst gar keine Aussage ohne einen Anwalt machen. Der aufnehmende Polizist
ist darüber durchaus dankbar, weil er selbst nicht unerhebliche Schreibarbeit
spart. „Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts!“
Grundsätzlich so genannten
Unfallhelfern misstrauen und insbesondere keine Unterschriften leisten. Auch die
Polizei kann Ihnen keinerlei Unterschrift abverlangen.
Muss ihr Fahrzeug abgeschleppt
werden, lassen Sie sich noch an der Unfallstelle schriftlich die hierfür
erforderlichen Kosten bestätigen und bestimmen Sie nach Möglichkeit selbst,
wohin ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. In diesem Bereich sind viele unseriöse
Unternehmen tätig.
Sorgen Sie selbst - ggf. über
Ihren Anwalt - dafür, wer den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden begutachtet
und überlassen Sie das nicht so ohne weiteres Ihrer Werkstatt, es sei denn, Sie
könnten auf deren Beurteilung vertrauen. Ein Gutachter ist erforderlich,
wenn der voraussichtliche Schaden über 750,00
€ Reparaturkosten betragen wird. Bei geringerem
Schaden erstattet Ihnen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung die
Gutachterkosten unter Umständen nicht.
Nach jedem Unfall -
gleichgültig ob selbst verschuldet oder mitverschuldet oder unverschuldet -
sollten Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt aufsuchen.
Bei unverschuldeten
Verkehrsunfall (Vorsicht! die Verschuldensfrage ist gerade im Straßenverkehr
wegen der dort bestehenden so genannten Gefährdungshaftung nicht immer einfach
zu beurteilen und so mancher hat sich schon über die - letztendlich gerichtlich
einzuschätzende - Haftungsverteilung gewundert) steht Ihnen ein Mietwagen
grundsätzlich für die Zeit der notwendigen Reparatur oder der vom
Sachverständigen geschätzten Wiederbeschaffungsdauer zu. Allerdings nur, wenn
Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind und Ihr Fahrzeug nicht noch verkehrssicher
ist oder eine Notreparatur die Zeit bis zur vereinbarten tatsächlichen Reparatur
überbrücken kann. Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, letztendlich doch auf
Kosten sitzen zu bleiben, sprechen Sie bei Zweifeln mit dem Anwalt.
Denken Sie bei der
Inanspruchnahme von Leistungen nach einem Unfall immer an die
Schadensminderungspflicht. Im ungünstigsten Falle müssen Sie alle Kosten
anteilig oder voll tragen.
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zuletzt
aktualisiert am:
16.09.2009