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Während
der Bauarbeiten am Kreisverkehr am A10 Center in Wildau
ereignete sich beim Einfädeln an der Engstelle von zwei auf eine Fahrbahn im
Reißverschlussprinzip ein kurioser Verkehrsunfall.
Hier noch einmal die richtige Anwendung
des Reißverschlussprinzips in Stichpunkten: Bis unmittelbar vor die Engstelle
müssen beide Fahrspuren voll genutzt
werden. Erst unmittelbar vor der
Engstelle ordnet man sich ein und zwar nach dem Prinzip
immer einer von links, einer von rechts.
Das geschieht so wie die Zähne beim Reißverschluss
ineinander greifen. Daher auch die Bezeichnung
Reißverschlussprinzip. Steht oder kriecht die Kolonne auf der einen
Spur, darf man auf der anderen bis zum Einfädelpunkt vorfahren. Fahrer auf der
durchgehenden Spur müssen dort das Einfädeln ermöglichen.
Dies nahm jedoch ein Verkehrsteilnehmer
wörtlich. Er fuhr auf der Fahrspur die wegfiel bis zum Einfädelpunkt vor. Dort
fuhr er langsam auf die durchgehende Fahrspur, um sich zwischen zwei Autos
einzuordnen. Aus seiner Sicht wollte ihn der Fahrer des hinteren Autos einfach
nicht einfädeln lassen. Diese Erscheinung ist ja öfter zu beobachten, dass die
Kraftfahrer, die schon rechtzeitig vorher auf die durchgehende Fahrspur
gewechselt haben, die anderen Verkehrsteilnehmer, die völlig korrekt bis zur
Einfädelpunkt vorfahren nicht in die durchgehende Fahrspur Einfädeln lassen
wollen.
Der Spurwechsler hoffte, dass ihn der
hintere Fahrzeugführer schon reinlassen wird, wenn er langsam rüber fährt.
Statt dessen hupte und gestikulierte dieser Fahrerzeugführer wild mit den
Händen. Der Spurwechsler machte sich nichts daraus gemaßregelt zu werden, da
er sich ja im Recht fühlte und ihm das Einfädeln ermöglicht werden muss. Das
ist auch so. Was der Spurwechsler jedoch übersehen hatte, war das
Abschleppseil zwischen den beiden Fahrzeugen, zwischen denen er sich einordnen
wollte.