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Ein
Mann aus Baden-Würtemberg hatte sich kürzlich wegen einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100 km/h auf der BAB 12 in
Fahrtrichtung Frankfurt/Oder vor dem Amtsgericht zu verantworten. Es drohten 3
Monate Fahrverbot und eine hohe Geldbuße. Die Geschwindigkeitsüberschreitung
wurde durch Nachfahren festgestellt. Ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt den
Geschwindigkeitssünder und filmt das Delikt. Am Computer werden später die
Filmaufnahmen ausgewertet und für die Bußgeldakte dokumentiert. Der Raser wird
nach der Messung mittels Blaulicht und Kelle angehalten. Es werden die
Personalien festgestellt und er wird zur Tat angehört. Wer solche Situation
noch nicht selbst erlebt hat, der kennt diese Polizeieinsätze aus diversen
TV-Reportagen.
In
seiner Anhörung vor dem Amtsrichter erklärte der Betroffene, dass ihm die
Reise auf der BAB 12 schon sehr unheimlich vorkam. Sicherheitshalber habe er
die Türen im Auto verriegelt. Überwiegend osteuropäische Fahrzeuge mit
düsteren Typen waren auf der Autobahn unterwegs. Dann hat er den flotten BMW
im Rückspiegel erkannt und traute seinen Augen nicht. Im Fahrzeug saß ein
Mann, hatte eine Panzerfaust auf der Schulter und zielte auf ihn. Darauf bekam
er Angst. Er beschleunigte und fuhr um sein Leben.
Der
Amtsrichter runzelte die Stirn, da er eine solche Einwendung auch noch nie
gehört hatte. Als ehemaliger Soldat weiß er, dass man aus geschlossenen
Fahrzeugen keine Panzerfaust abschießen sollte. Der Betroffene erklärte, dass
er Zivildienst geleistet habe und nicht über solche militärischen
Detailkenntnisse verfüge.
Die
Polizisten wurden als Zeugen gehört und konnten über die Einwendung mit der
Panzerfaust auch nur schmunzeln. Allerdings stellte sich heraus, dass sich im
Einsatzfahrzeug noch ein Fernsehteam befand, das einen Beitrag über die Arbeit
der Polizisten gedreht hat. Der Kameramann saß auf der Rückbank in der Mitte
und hatte eine große Kamera auf der Schulter.
Die
Situation wurde durch einen Gutachter nachgestellt. Der Richter machte sich
ein eigenes Bild und glaubte danach dem Temposünder. Das Bußgeldverfahren wurde
eingestellt.