Ein Mann aus Baden-Würtemberg hatte sich kürzlich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100 km/h auf der BAB 12 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder vor dem Amtsgericht zu verantworten. Es drohten 3 Monate Fahrverbot und eine hohe Geldbuße. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde durch Nachfahren festgestellt. Ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt den Geschwindigkeitssünder und filmt das Delikt. Am Computer werden später die Filmaufnahmen ausgewertet und für die Bußgeldakte dokumentiert. Der Raser wird nach der Messung mittels Blaulicht und Kelle angehalten. Es werden die Personalien festgestellt und er wird zur Tat angehört. Wer solche Situation noch nicht selbst erlebt hat, der kennt diese Polizeieinsätze aus diversen TV-Reportagen.

In seiner Anhörung vor dem Amtsrichter erklärte der Betroffene, dass ihm die Reise auf der BAB 12 schon sehr unheimlich vorkam. Sicherheitshalber habe er die Türen im Auto verriegelt. Überwiegend osteuropäische Fahrzeuge mit düsteren Typen waren auf der Autobahn unterwegs. Dann hat er den flotten BMW im Rückspiegel erkannt und traute seinen Augen nicht. Im Fahrzeug saß ein Mann, hatte eine Panzerfaust auf der Schulter und zielte auf ihn. Darauf bekam er Angst. Er beschleunigte und fuhr um sein Leben.

Der Amtsrichter runzelte die Stirn, da er eine solche Einwendung auch noch nie gehört hatte. Als ehemaliger Soldat weiß er, dass man aus geschlossenen Fahrzeugen keine Panzerfaust abschießen sollte. Der Betroffene erklärte, dass er Zivildienst geleistet habe und nicht über solche militärischen Detailkenntnisse verfüge.

Die Polizisten wurden als Zeugen gehört und konnten über die Einwendung mit der Panzerfaust auch nur schmunzeln. Allerdings stellte sich heraus, dass sich im Einsatzfahrzeug noch ein Fernsehteam befand, das einen Beitrag über die Arbeit der Polizisten gedreht hat. Der Kameramann saß auf der Rückbank in der Mitte und hatte eine große Kamera auf der Schulter.

Die Situation wurde durch einen Gutachter nachgestellt. Der Richter machte sich ein eigenes Bild und glaubte danach dem Temposünder. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.